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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen auf Basis der Allianz deutscher Designer (AGD) von KJELLDESIGN© Kjell Peter

AGB

Grundlage eines Vertrages mit Kjelldesign, Kjell Peter (nachfolgend Kjelldesign genannt) sind immer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, deren Kenntnisnahme und Einbeziehung Sie mit Vertragsunterzeichnung anerkennen und bestätigen. Für alle Rechtsgeschäfte mit Kjelldesign sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend. Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit unserer Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.

II. Vergütung

  1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechtes eine einheitliche Leistung. Sofern keine anderen Vereinbarungen z.B. in Voranschlägen und Angeboten getroffen wurden, erfolgt die Vergütung auf der Grundlage des Tarifvertrages für Designleistungen SDSt/ AGD vom September 2022. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

  2. Der aktuell gültige Vergütungstarifvertrag Design wurde am 1. September 2022 von beiden Tarifparteien unterzeichnet. Er trägt dem sich ändernden Berufsbild der Designer:innen vollumfänglich Rechnung und schließt erstmals Leistungen aus den Bereichen des strategischen und konzeptionellen Designs genauso ein wie schon seit jeher die des operativen Designs. Die Matrix zur Ermittlung der Vergütung für die Einräumung der nötigen Nutzungsrechte an den erstellten Designwerken wurde vollständig überarbeitet und an die neuen Rahmenbedingungen für Designleistungen genauso angepasst wie die Mindeststundensätze. Somit berechnet KJELLDSIGN© ab September 2022 für alle Leistungen, insbesondere des operativem Designs 105,- EUR netto, für Leistungen des konzeptionellen /strategischen Designs 120,- EUR netto.

  3. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

  4. Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist Kjelldesign berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

  5. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Kjelldesign dem Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

  6. In Stundensätzen sind die Digitalisierung im größeren Umfang und Installationen nicht enthalten.

III. Fälligkeit der Vergütung

  1. Die Vergütung ist bei Auslieferung des Werkes fällig, sofern sich aus Auftragsbestätigungen nichts anderes ergibt, und ohne Abzug zahlbar.

  2. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils nach erbrachter Leistung des Teiles fällig. Wurde eine Vorauskasse vereinbart, so ist diese nach Auftragsannahme zum vereinbarten Teil zu vergüten. Erstreckt sich ein Auftrag über einen längeren Zeitraum oder erfordert er vom Kommunikations­designer hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1/3 vor Übergabe.

  3. Bei Zahlungsverzug kann Kjelldesign Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

IV. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

  1. Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen werden gesondert berechnet. Als Zusätzliche Leistung ist auch die Pflege der erstellten Leistung anzusehen.

  2. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung etc. werden, sofern nicht konkret angeboten, nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

  3. Kjelldesign ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Kjelldesign entsprechende Vollmacht zu erteilen.

  4. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Kjelldesign abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Kjelldesign im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

  5. Auslagen für technische Nebenkosten, vornehmlich für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Proof, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

  6. Spesen wie Reisekosten und Aufwendungen für Verpflegung, Unterkunft und Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten und werden zu Selbstkostenpreisen verrechnet.

IV. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

  1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Kjelldesign Freigabe- und Korrekturmuster vorzulegen.

  2. Die Produktionsüberwachung durch Kjelldesign erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Kjelldesign berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

  3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Kjelldesign 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Kjelldesign ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung in Verbindung mit einem Hyperlink zu verwenden.

VII. Haftung & Gewährleistung

  1. Kjelldesign verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln.

  2. Kjelldesign haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

  3. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Kjelldesign geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

  4. Sofern Kjelldesign notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Kjelldesign. Kjelldesign haftet nur für Fahrlässigkeit.

  5. Sofern Kjelldesign selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt er hiermit sämtliche ihm zu stehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von Kjelldesign zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

  6. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von Kjelldesign.

  7. Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet Kjelldesign nicht. Aussagen z.B. auch aus beauftragten Analysen sind nicht rechtsverbindliche Empfehlungen. Solche Auskünfte können nur von einem Marken- und Patentanwalt oder einem Registergericht getätigt werden. Der Auftraggeber stellt Kjelldesign von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Für korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets wird keine Haftung übernommen.

  8. Die Gewährleistung entfällt, werden Wartung- und Pflegeanweisungen seitens des Kunden nicht befolgt, Änderungen, erstellten Dienstleistungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Eingriffe von nicht autorisierten Dritten vorgenommen, wenn der Mangel darauf zurückzuführen ist. Der Kunde hat zu beweisen, dass der Mängel nicht auf einer der genannten Voraussetzungen zurückzuführen ist.

  9. Der Kunde ist nach Abnahme der Internetanwendungen für deren Datensicherung verantwortlich, jede Haftung von Kjelldesign entfällt.

VIII. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

  1. Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Kjelldesign behält den Anspruch auf die Vergütung für bereits begonnene Arbeiten.

  2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Kjelldesign eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz odergrober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

  3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Kjelldesign übergebenen vorlagenberechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt derAuftraggeber Kjelldesign von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

IX. Kündigung des Auftrages

  1. D. h. für unsere Dienstleistungen ist der vereinbarte Preis nach Lieferung der fertiggestellten Layouts oder des fertigen Werkes zu entrichten. Dieser Auftrag ist nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen widerrufbar.

  2. Kündigt oder stoppt der Auftraggeber eine beauftragte Leistung, ist Kjelldesign berechtigt, die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachte Leistungsphase inkl. der Phase zu verlangen, in der die Kündigung erfolgte, sowie die Erstattung aller direkten Investitionen, entsprechender Aufwände und Folgeschäden.

  3. Kjelldesign zeigt dem Auftraggeber den Abschluss der einzelnen Leistungsphasen an und verpflichtet sich, dem Auftraggeber Gelegenheit zur Begutachtung des Phasenabschlusses einzuräumen.

  4. Kündigt der Auftraggeber, so gehen keinerlei Nutzungsrechte auf ihn über. Eine zusätzliche Nutzungsvergütung entfällt.

  5. Sämtliche gefertigten Ideenskizzen, Feinentwürfe, Gegenstände, Volumen, Datenträger und sonstigen Modelle sind unverzüglich an Kjelldesign zurückzugeben, Kopien von Daten sind zu löschen.

X. Software

  1. Gehören Software-Programme oder Scripte zum Lieferumfang, wird dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, (außer es handelt sich um einen Leasingvertrag) d. h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen.

  2. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung und kann mehrfach berechnet werden.

  3. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.

XI. Verfügbarkeit, Wartung

Eine Haftung der Kjelldesign für durch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen oder sonstiger Probleme in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen.

XV. Vertragsauflösung

Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikationsdesigner die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§8201;649 BGB). Die Parteien vereinbaren eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: bei Kündigung vor Arbeitsbeginn 1/3 der vereinbarten Vergütung; ist eine solche nicht vereinbart, der nach dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung. Darüber hinaus sind abweichende individuelle Verein­barungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Auf­wendungen vorbehalten.

XVI. Sonstiges

  1. Von Kjelldesign übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

  2. Änderungen und Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung dieser AGB oder eines diesen zugrundeliegenden Vertrages bedürfen der gegengezeichneten Schriftform.

  3. Soweit dieser allgemeinen Vertragsgrundlage eine Regelung fehlen sollte, gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und des Geschmacksmustergesetzes.

  4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.

    Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden im Internet unter www.kjelldesign.de/AGB zugänglich gemacht. Sofern der Kunde nicht innerhalb von 14 Tage nach Veröffentlichung widerspricht, gilt die Änderung/Erweiterung als vereinbart.

  5. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

  6. Dies gilt auch dann, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

    Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Kommuni­kations­designers. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

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